WEXOPAY KRYPTOWÄHRUNG NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Grundlegende Bestimmungen

1.1. Geltungsbereich. Diese Bedingungen regeln die Beziehung zwischen Ihnen als Nutzer und dem Unternehmen als Betreiber der Website und Anwendung, wenn Sie Kryptowährungen über die Website oder Anwendung kaufen, verkaufen, verwalten, empfangen oder senden.

1.2. Definition. Wörter, die nicht direkt in diesem Dokument definiert sind und mit einem Großbuchstaben beginnen, haben die Bedeutung, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von wexo.

1.3. Vorrang der Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diese Bedingungen Vorrang.

2. Kauf und Verkauf von Kryptowährungen

2.1. Auftrag. Durch das Ausfüllen und Bestätigen des Auftragsformulars schließt der Nutzer mit dem Unternehmen einen Maklervertrag über den Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen ab, wobei sich das Unternehmen verpflichtet, den Kauf oder Verkauf der Kryptowährung zum jeweils aktuellen Wechselkurs innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Gelder oder Kryptowährung zu vermitteln.

2.2. Wechselkurse. Unser Wechselkurs für den Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen, der zur Bestimmung des indikativen Wechselkurses und des tatsächlichen Wechselkurses verwendet wird, ist variabel und ändert sich ständig entsprechend der Situation am Kryptowährungsmarkt. Der von uns festgelegte Wechselkurs beinhaltet alle Börsenmaklerprovision und es werden keine weiteren Gebühren für diesen Service erhoben. Wir zeigen die aktuellen Wechselkurse immer auf der Website und in der App an.

2.3. Indikativer Wechselkurs. Bei der Auftragserteilung wird dem Nutzer der ungefähre Betrag der zu kaufenden Kryptowährung oder der ungefähre Ertrag aus dem Verkauf der Kryptowährung, jeweils zu unseren aktuellen Wechselkursen, angezeigt.

2.4. Aktueller Wechselkurs. Eine Kryptowährungstransaktion wird zu unserem aktuellen Wechselkurs innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Gelder oder Kryptowährung ausgeführt.

2.5. Stornierung des Auftrags. Ein Nutzer kann einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährung nicht ohne Zustimmung des Unternehmens stornieren.

2.6. Ablehnung des Auftrags. Das Unternehmen kann einen Auftrag eines Nutzers zum Kauf oder Verkauf von Kryptowährung ablehnen. In diesem Fall haftet das Unternehmen nicht für etwaige Verluste, die dem Nutzer entstehen können. Das Unternehmen kann den Auftrag eines Nutzers ablehnen, wenn:

a) nicht genügend Menge der gewünschten Kryptowährung am Markt verfügbar ist;
b) eine der Partnerbörsen nicht verfügbar ist;
c) das Unternehmen Grund zu der Annahme hat, dass der Zweck des Auftrags illegal ist; oder
d) das Unternehmen Grund zu der Annahme hat, dass die Erfüllung des Auftrags negative Auswirkungen auf den Firmenwert oder Ruf des Unternehmens haben könnte

2.7. Vertragserfüllung. Das Unternehmen erfüllt den Vertrag durch Gutschrift des in der Anweisung angegebenen Geldbetrags in Kryptowährung oder gesetzlicher (Fiat-)Währung auf das Konto des Nutzers.

3. Rücktritt vom Vertrag

3.1. Unmöglichkeit des Rücktritts ohne Grund. Der Nutzer, der Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist, nimmt zur Kenntnis, dass ein Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von gesetzlichen Gründen auch innerhalb der gesetzlichen Frist von vierzehn (14) Tagen nicht möglich ist, da es sich bei Kryptowährung um eine Ware handelt, deren Preis von den Schwankungen des Finanzmarktes unabhängig vom Willen des Unternehmers abhängt und die während der Rücktrittsfrist auftreten können.

4. Steuerpflichten

4.1. Verpflichtung des Nutzers. Der Nutzer versteht, dass Einkünfte aus dem Kauf, Verkauf und Tausch von Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen. Das Unternehmen ist in keiner Weise für die Steuerpflicht des Nutzers im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. Alle Einkünfte, die der Nutzer im Rahmen des Vertrags erzielt, sind von ihm gemäß geltendem Recht zu versteuern.

5. Kryptowährung-Verwahrung und -Transfers

5.1. Virtuelles Konto. Alle Kryptowährungen, die das Unternehmen für Nutzer verwahrt, werden in den virtuellen Konten der einzelnen Nutzer erfasst. Die Kryptowährung wird direkt vom Verwahrer gemäß dem Gesetz gehalten, wird aber im Namen des Nutzers gehalten und der Nutzer hat den rechtlichen Anspruch auf die Kryptowährung.

5.2. Gemeinschaftswallets. Die Kryptowährungen, deren Verwahrung das Unternehmen für einzelne Nutzer übernimmt, werden in gemeinsamen Kryptowährung-Wallets gespeichert, in denen auch die Kryptowährungen anderer Nutzer gehalten werden. Diese Kryptowährung-Wallets wurden direkt vom Unternehmen oder von einem Dritten, der Verwahrungsdienstleistungen für das Unternehmen erbringt, erstellt und gesichert.

5.3. Private Schlüssel. Ein Nutzer hat keine eigenen privaten Schlüssel zu einer Kryptowährung, bis er die Kryptowährung aus der Verwahrung in sein eigenes Kryptowährung-Wallet überträgt. Der Nutzer kann den aktuellen Saldo der Kryptowährung(en) jederzeit über die Website oder die Anwendung des Unternehmens einsehen.

5.4. Fork. Die Regeln einer bestimmten Kryptowährung können durch Änderungen am Protokoll der Kryptowährung geändert werden, was als Fork bezeichnet wird. Ein Fork kann die Eigenschaften und Funktionen von Kryptowährungen erheblich ändern und/oder die Unterstützung für neue Kryptowährungen auch ohne weitere Maßnahmen zurückziehen. Das Unternehmen ist berechtigt, den Saldo der nicht mehr unterstützten Kryptowährung einzubehalten.

5.5. Transfers. Auf der Website oder in der Anwendung kann der Nutzer seine Kryptowährung auf sein eigenes oder ein fremdes Kryptowährung-Wallet übertragen.

5.6. Auszahlungsgebühr: Wenn der Nutzer sein Guthaben (Fiat oder Kryptowährungen) abheben möchte, geht er nach den bereitgestellten Anweisungen vor. Für Auszahlungen wird eine Auszahlungsgebühr erhoben. Die aktuelle Höhe der Auszahlungsgebühr kann von verschiedenen Faktoren abhängen (wie z.B. dem auszuzahlenden Betrag, der Blockchain-Auslastung, der Komplexität des Blockchain-Netzwerks usw.). Der Nutzer wird über die tatsächliche Höhe der Auszahlungsgebühr informiert, bevor er der Auszahlungstransaktion zustimmt. Wenn der Nutzer mit der tatsächlichen Höhe der Auszahlungsgebühr einverstanden ist, wird diese automatisch von der Transaktion oder dem Guthaben des Nutzers abgezogen.

5.7. Unumkehrbarkeit der Übertragung. Der Nutzer ist sich bewusst, dass jeder Fehler in der Kryptowährung-Adresse zu einem unwiderruflichen Verlust der Kryptowährung führen kann

6. Gefahren und Risiken von Kryptowährungen

6.1. Hohe allgemeine Risiken. Der Nutzer erkennt an und versteht, dass jegliches Verhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen aufgrund ihrer experimentellen Natur und der praktisch unvorhersehbaren wirtschaftlichen und regulatorischen Entwicklungen mit hohen Risiken verbunden ist.

6.2. Dezentrale Systeme. Kryptowährungen bestehen aus autonomen und im Wesentlichen unregulierten globalen Computernetzwerken. Aufgrund des Fehlens zentraler Behörden sind Kryptowährungstransaktionen praktisch unumkehrbar und Fehler oder Diebstahl von Kryptowährungen sind somit in der Regel nicht wiederherstellbar. Der Wert von Kryptowährungen hängt vom Vertrauen in diese Peer-to-Peer (P2P) Netzwerke und deren kryptographische Sicherheit ab. Die Entwicklung des menschlichen Wissens und Entwicklungen in Software und Hardware können das Vertrauen in diese Netzwerke und den Wert der auf diese Weise geschaffenen Kryptowährungen beeinflussen.

6.3. Hohe Volatilität. Kryptowährungen sind hochvolatil. Die Wechselkurse von Kryptowährungen gegenüber konventionellen (Fiat-)Währungen können auch innerhalb weniger Stunden starke Schwankungen von mehreren zehn Prozent oder mehr erfahren.

6.4. Fehlende sektorale Regulierung. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass für Unternehmen mit Sitz in der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen von wexo) Kryptowährungen kein elektronisches Geld oder andere Gelder im Sinne des Zahlungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung sind und dass nach Auffassung der Tschechischen Nationalbank und der Nationalbank der Slowakei Kryptowährungen im Allgemeinen nicht als übertragbare Wertpapiere oder andere Anlageinstrumente im Sinne des Kapitalmarktunternehmensgesetzes in der jeweils gültigen Fassung reguliert sind.

6.5. Fehlende sektorale Aufsicht. Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen (einschließlich Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung) unterliegt nicht der Aufsicht durch die Tschechische Nationalbank und die Nationalbank der Slowakei und wird auch nicht in besonderer Weise von öffentlichen Behörden reguliert, mit Ausnahmen (insbesondere Maßnahmen gegen die Geldwäsche von Erträgen aus Straftaten und Terrorismusfinanzierung). In Anbetracht des Vorstehenden sind auch die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen keine Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes.

6.6. Risiken im Zusammenhang mit Hackerangriffen und anderen Ausfällen. Der Nutzer erkennt an, dass Kryptowährungsbörsen und andere Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen erbringen, einschließlich des Unternehmens, keine vollständig regulierten Finanzmarktunternehmen sind, die von ihnen gehaltenen Kryptowährungen nicht versichert sind und im Falle eines Hackerangriffs gegen solche Unternehmen oder das Konto des Nutzers, im Falle eines Ausfalls ihrer Dienste aus irgendeinem anderen Grund oder im Falle eines Hackerangriffs gegen das Kryptowährungsnetzwerk selbst, der Nutzer jederzeit unwiderruflich alle verwalteten Gelder ohne Entschädigung verlieren kann.

6.7. Unvorhersehbare Entwicklungen. Der Nutzer ist sich bewusst, dass sich die oben genannte Einschätzung und Sichtweise der öffentlichen Behörden in Zukunft ändern kann.

6.8. Haftungsausschluss. Angesichts der oben genannten Risiken kann und wird das Unternehmen nicht für Entwicklungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen haftbar gemacht werden, einschließlich der Möglichkeit ihres vollständigen Wertverlusts, des Verbots durch die Tschechische Republik oder andere Nationalstaaten (z.B. den Staat, in dem sich der Nutzer oder die Subunternehmer des Unternehmens befinden), bis hin zu ihrem vollständigen Verlust oder Erlöschen.

6.9. Der Nutzer übernimmt alle Risiken. Mit Abschluss des Vertrags akzeptiert der Nutzer alle mit Kryptowährungen verbundenen Risiken